Im Kanton Aargau wurde mehrere Fälle der Viralen Hämorrhagischen Krankheit (VHK-2) gemeldet.
Der Veterinärdienst hat verfügt, das bis am 31. Mai 2023 keine Ausstellungen o.ä. stattfinden darf.

ACHTUNG – VHK 2 ist auf dem Vormarsch

Im Kanton Aargau wurden in den letzten Wochen mehrere Fälle von VHK2 gemeldet. Alle Fälle traten unabhängig voneinander bei Hobbyhaltern auf. Dies zeigt nochmals deutlich die hohe Ansteckungsgefahr des Virus durch kontaminierte Gegenstände, Menschen, Futter oder Insekten auf und ermahnt alle Kaninchenhalter zu Vorsicht. 

Aufgrund dieser Häufung an Fällen hat der kantonale Veterinärdienst des Kantons Aargau per sofort ein Ausstellungsverbot im Kanton Aargau bis mindestens am 31. Mai erlassen. Dies gilt sowohl für geimpfte als auch für ungeimpfte Tiere. Somit können die Jungtierschauen leider nicht stattfinden. Die vollständige Verfügung ist weiter unten eingefügt.

 

Mit dieser Massnahme soll die Ausbreitung des Virus verhindert werden. Der Kantonale Veterinärdienst bitte die Züchter darum, dass sie Hobbyhalter auf die Krankheit aufmerksam machen und ihnen dringend empfehlen die eigenen Kaninchen zu impfen. 

Die Impfpflicht für die kommende Ausstellungssaison wurde bereits bestimmt. Es wird empfohlen die Jungtiere früher (August/ September) zu impfen. 


Weiter Informationen zur Viralen Hämorrhagischen Krankheit findet ihr unter folgenden Links:

Informationen zu VHK-2, Kleintiere Schweiz
Informationen zur VHK-2 des BLV

Verfügung des BLV